Beim Tagesordnungspunkt „Schenkungsvertrag mit der GKB Bergbau GmbH (Peter-Leitner-Siedlung)“ – die GKB schenkt der Stadtgemeinde Voitsberg unter gewissen Bedingungen ein Grundstück - wurde beim Punkt „Wiederkaufsrecht“ eine besonders dreiste Passage in den Vertrag aufgenommen.
Darin ist folgendes zu lesen: „Die Geschenkgeberin [Anm.: die GKB] spricht sich ausdrücklich gegen die Einräumung einer Zufahrt für ................... und deren Rechtsnachfolger aus. Die Geschenknehmerin [Anm: die Gemeinde Voitsberg] verpflichtet sich ausdrücklich und unwiderruflich ebenfalls den jeweiligen Eigentümern der o.a. Grundstücke die Zufahrt – in welcher Art auch immer – über den Schenkungsgegenstand zu untersagen.“ Weiters enthält der Vertrag die Bestimmung, dass im Falle einer Vertragsverletzung die Gemeinde unwiderruflich verpflichtet wird – noch dazu bei voller Aufrechterhaltung der Wartungspflicht – den Geschenkgegenstand rückzuübereignen!
Wir konnten diesem Vertrag einfach nicht zustimmen, da es sich dabei um eine absolute Ungleichbehandlung von Gemeindebürgern handelt. Denn wie kann es sein, dass die Stadtgemeinde Voitsberg zwar grundsätzlich jedem Bürger die Benützung dieses Grundstücks erlauben kann, nur die Zufahrt durch bestimmte im Vertrag genannte Personen soll verweigert werden? Eine Begründung dafür blieb aus. Diesem Knebelvertag war daher entschieden zu widersprechen.
Wir freuen uns, dass die Entscheidung aufgrund unserer o.a. Einwendungen dazu nicht „einstimmig“ gefällt wurde und der Vertrag nur dann zustande kommen wird, wenn der Punkt „Wiederkaufsrecht“ ersatzlos entfernt wird!