Ein Blick auf das Thema Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen bringt jedoch ähnliche Missstände zu Tage. Diese Herausforderungen werden meist von Frauen mit viel Investition von Liebe und vor allem Zeit bewerkstelligt, was zur Folge hat, dass alleinerziehenden Frauen oder solchen, die einen Angehörigen pflegen, nur mehr langjährige unbezahlte Karenzierungen oder die Teilzeitarbeit möglich ist. Im Hinblick auf die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die spätere Pension bedeutet dies den Verlust von meist sogar einigen Jahren an anrechenbaren Pensionszeiten und in weiterer Folge auch enorme finanzielle Einbußen aufgrund der Teilzeitarbeit. Eine vollständige Anrechnung der Betreuungs- und Pflegezeiten mit angemessener Pensionsbemessungsgrundlage wäre hier eine gute Lösung und ein Zeichen des Respekts vor den großartigen Leistungen dieser Frauen.